Hinterlasse einen Kommentar

Deutsches „Button-Gesetz“ und seine Folgen für Schweizer E-Commerce Anbieter

In unserem Nachbarland Deutschland treten ab 1. August 2012 neue Gesetze für den E-Commerce Bereich in Kraft. Diese neuen Gesetze enthalten unter anderem ein neues Button-Gesetz. Dieses besagt, dass für einen wirksamen Vertragsabschluss neu eine ausdrückliche Zahlungsbestätigung des Käufers notwendig ist um den Konsumenten vor Abo- und anderen Kostenfallen zu schützen.

Das neue Gesetz verpflichtet E-Commerce Anbieter dazu, unter anderem den Gesamtpreis dem Käufer gegenüber klar und in hervorgehobener Weise zur Verfügung zu stellen – und zwar bereits dann, wenn die definitive Kaufentscheidung noch nicht getroffen ist. Der Käufer muss ab dem 1. August ausdrücklich bestätigen, dass er den Kauf tätigen will. Dazu müssen so genannte Button neu beschriftet werden: Ein einfaches „bestellen“ reicht nicht mehr aus. Gemäss deutschem Gesetz sollten folgende neue Beschriftungen angewendet werden: «zahlungspflichtig bestellen», «kaufen», «kostenpflichtig bestellen» und «zahlungspflichtigen Vertrag schliessen».

Begriffe wie «abschliessen», «anmelden» oder das bereits erwähnte «bestellen» sind ab sofort nicht mehr eindeutig genug.

Folgen für Schweizer E-Commerce Anbieter

Wir Schweizer kennen bislang kein solches Gesetz. Aber genau hier kommt der Haken: Ein Schweizer-Onlineshop mit Ausrichtung auf deutsche Kundschaft muss sich in Zukunft ebenfalls an das neue Button-Gesetz halten. Problematisch wird es in jenen Fällen, bei denen der Online-Shop zwar nicht auf deutsche Käufer ausgerichtet ist, aber auch nach Deutschland geliefert werden würde, die Preise in Euro gehalten sind oder Online Werbung in Deutschland geschaltet wird. Hier ist die Umsetzung des Button-Gesetzes ebenfalls nötig. Sind aber Angebote im Shop, deren Nutzung in Deutschland gar nicht möglich ist oder bei denen in den AGB klar festgehalten ist, dass nicht nach Deutschland geliefert wird, kann auf die neuen Pflichten verzichtet werden.

Da das Gesetz bereits per 1. Augugst 2012 in Kraft tritt, ist auch den Schweizer OnlineShop empfohlen, die Änderungen bis Ende Juli durchzuführen. Ansonsten drohen kostenpflichtige Abmahnungen und die abgeschlossenen Verträge mit den Kunden aus Deutschland sind nicht rechtsgültig.

Werbung

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: